Allgemeine Mietbedingungen für E-Cars

1. Vertragsschluss / Stornierung / Stornokosten

  1. Der Mietvertrag über ein E-Car sowie etwaige Ausstattungsgegenständen (Sitzerhöhung, Kindersitz etc.) (nachfolgend einheitlich „Ausstattung“ genannt) zwischen der Insel Sylt Tourismus-Service GmbH (nachfolgend „Vermieterin“ genannt) und dem Mieter kommt entweder mit der Unterschrift des Mieters auf der Buchungsbestätigung oder mit der Bestätigung der Schaltfläche „zahlungspflichtig bestellen“ auf der Website der Vermieterin oder der Website www.justexplore.de zustande.
  2. Der Mieter kann den Mietvertrag bis zum und einschließlich achten Kalendertag vor Beginn der Mietzeit kostenfrei stornieren. Für den Fall einer Stornierung bis zu einem vollen Kalendertag vor dem Tag des Beginns der Mietzeit hat der Mieter 30 % der Miete zu zahlen, soweit eine anderweitige Vermietung des E-Cars nicht möglich ist. Bei einer Stornierung von weniger als einem vollen Kalendertag vor Mietbeginn hat der Mieter 80 % der Miete zu zahlen, soweit eine anderweitige Vermietung des E-Cars nicht möglich ist.

2. Übergabe des E-Cars

  1. Die Übergabe erfolgt an der bei der Buchung ausgewählten Mietstation zur vereinbarten Zeit des ersten Miettages. Eine Übergabe ist nur zu den angegebenen Öffnungszeiten möglich.
  2. Die Übergabe erfolgt nur nach vollständiger Zahlung der vereinbarten Miete und persönlicher Vorlage des Personalausweises des Mieters im Original und seines Führerscheins im Original. Alle zusätzlichen Fahrer müssen bei der Übergabe ebenfalls persönlich anwesend sein und ebenfalls ihren Personalausweis und Führerschein im Original vorlegen. Es gelten die Vorgaben der Vermieterin zum Mindestalter und Mindestdauer des Führerscheinbesitzes für den jeweiligen Fahrzeugtyp. Kann der Mieter oder zusätzliche Fahrer bei Übergabe des Fahrzeugs die notwendigen Dokumente nicht vorlegen bzw. hat er noch nicht das jeweilige Mindestalter erreicht, wird die Vermieterin vom Mietvertrag zurücktreten; Ansprüche des Mieters wegen Nichterfüllung sind in diesem Fall ausgeschlossen.
    Fahrzeugtyp: Mindestalter Mieter & zusätzliche Fahrer: Mindestdauer Führerscheinbesitz
    Mercedes-Benz EQS, EQE SUV 25 Jahre 4 Jahre
    Mercedes-Benz EQB 21 Jahre 2 Jahre
    Mercedes-Benz EQA 18 Jahre

     

  3. Der Mieter hat das E-Car bei der Übergabe zu kontrollieren, der Vermieterin etwaige Mängel anzuzeigen und schriftlich auf dem Übergabeprotokoll zu vermerken. Dies gilt auch für Mängel oder Schäden an der Ausstattung.
  4. Die Vermieterin überlässt das E-Car in verkehrssicherem Zustand mit voll aufgeladenem Akku. Bei Hybrid-Fahrzeugen mit Elektro- und Verbrennungsmotor überlässt die Vermieterin dem Mieter das E-Car mit vollgeladenem Akku und Kraftstofftank lt. Angabe auf dem Mietvertrag/Übergabeprotokoll. Bei Rückgabe des Hybrid-Fahrzeugs am Ende der Mietzeit muss die Tankfüllung der auf dem Übergabeprotokoll angegebenen Tankfüllung entsprechen (voll/halbvoll/viertel).

3. Rückgabe des E-Cars

  1. Der Mietvertrag endet mit Ablauf der vereinbarten Mietzeit. Setzt der Mieter den Gebrauch des E-Cars nach Ablauf der vereinbarten Mietzeit fort, so gilt das Mietverhältnis nicht als verlängert. § 545 BGB findet keine Anwendung.
  2. Das E-Car ist am letzten Tag der Anmietung und soweit nichts anderes vereinbart ist, an der ausgewählten und gebuchten Stelle, zu den benannten Öffnungszeiten in vertragsgemäßem Zustand mit der überlassenen Ausstattung zurückzugeben. Nach Beendigung des Mietvertrages oder nach Überschreitung der vereinbarten Mietdauer ist die Vermieterin berechtigt das E-Car jederzeit in Besitz zu nehmen. Bei Rückgabe festgestellte Mängel und Schäden, die nicht im Übernahmeprotokoll genannt werden, gelten als während dem Überlassungszeitraum entstanden, es sei denn der Mieter beweist das Gegenteil. Über den Zustand der Rückgabe wird ein Rückgabeprotokoll angefertigt.
  3. Die Vermieterin überlässt das E-Car in verkehrssicherem Zustand mit voll aufgeladenem Akku. Bei Hybrid-Fahrzeugen mit Elektro- und Verbrennungsmotor überlässt die Vermieterin dem Mieter das E-Car mit vollgeladenem Akku und Kraftstofftank lt. Angabe auf dem Mietvertrag/Übergabeprotokoll. Bei Rückgabe des Hybrid-Fahrzeugs am Ende der Mietzeit muss die Tankfüllung der auf dem Übergabeprotokoll angegebenen Tankfüllung entsprechen (voll/halbvoll/viertel). Der Kraftstofftank ist mit dem dafür vorgesehenen Kraftstoff zu betanken. Für den Fall, dass der Kraftstofftank nicht voll befüllt ist, trägt der Mieter die Kosten der Betankung und des Kraftstoffs.
  4. Bei Rückgabe des E- Cars oder des Fahrzeugschlüssels nach Ablauf der vereinbarten Mietdauer an die Vermieterin, ist diese berechtigt, für die Dauer der Vorenthaltung als Nutzungsentschädigung ein Entgelt mindestens in Höhe der zuvor vereinbarten Miete zu verlangen. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens ist dadurch nicht ausgeschlossen.

4. Fälligkeit der Mietzahlung / Belastung von Kreditkarten / Überlassungsanspruch

  1. Die vereinbarte Miete ist mit Abschluss des Mietvertrages fällig soweit nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist. Bei der Bezahlung mit Kreditkarte erfolgt eine Belastung mithin schon vor Beginn der Mietzeit. Lässt der Mieter den rechtmäßig eingezogenen Betrag zurück buchen, trägt er die damit anfallenden Kosten.
  2. Der Mieter erhält mit Abschluss des Mietvertrages Anspruch auf die Überlassung eines E-Cars der gewählten Kategorie. Der Mieter hat keinen Anspruch auf Überlassung eines E-Cars mit einer bestimmten Ausstattung oder Farbe.

5. Nutzung / Gebrauchsüberlassung / Inselgebundenheit

  1. Der Mieter verpflichtet sich, das E-Car und die Ausstattung schonend und sachgerecht zu behandeln sowie das E-Car hinreichend gegen Diebstahl zu sichern und dafür Sorge zu tragen, dass im E-Car nicht geraucht wird. Die Kosten für eine notwendige Innenreinigung bei grober Verschmutzung des Innenraums oder bei Verstoß gegen das Rauchverbot werden dem Mieter mit 250,00€ in Rechnung gestellt. Die Entschädigung ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn die Vermieterin einen höheren Aufwand nachweist oder der Mieter nachweist, dass der Aufwand geringer ist oder gar kein Aufwand entstanden ist. Ferner verpflichtet sich der Mieter bei der Nutzung des E-Cars die gesetzlichen Vorgaben für den Straßenverkehr, insbesondere der Straßenverkehrsordnung einzuhalten.
  2. Das E-Car darf nur durch den Mieter und die im Mietvertrag genannten Fahrer geführt werden. Die Überlassung des E-Cars an Dritte oder die Verwendung desselben zur gewerbsmäßigen Personenbeförderung gegen Entgelt z. B. als Mietwagen oder Taxi ist unzulässig. Eine Verbringung des E-Cars von der Insel ist ohne schriftliche Genehmigung der Vermieterin unzulässig.
  3. Das E-Car darf nur im öffentlichen Straßenverkehr genutzt werden. Das E-Car darf nicht genutzt werden für Wettfahrten und sonstigen Motorsport, Fahrzeugtests, Fahrsicherheitstraining oder zur Beförderung von Gefahrenstoffen.
  4. Kontrollleuchten und Reifendruck sind während der Mietdauer regelmäßig zu kontrollieren.

6. Reparaturen von Fahrzeugschäden

Falls während der Mietzeit zur Gewährleistung der Betriebs- und Verkehrssicherheit des E-Cars Reparaturen notwendig sind, dürfen solche Reparaturaufträge nur in Auftrag gegeben werden, falls die Vermieterin dem zuvor ausdrücklich zugestimmt hat oder die voraussichtlichen Kosten € 100 nicht übersteigen. Reparaturkosten werden nur gegen Vorlage ordnungsgemäßer Belege erstattet, soweit der Mieter nicht für die Reparatur selbst haftet.

7. Versicherung

  1. Die Vermieterin unterhält für das E-Car eine Haftpflichtversicherung.
  2. Die Vermieterin unterhält für das E-Car eine Vollkaskoversicherung mit einer Selbstbeteiligung von bis zu 1.500,00 € pro Schadenfall (1.000,00 € für die Modelle Mercedes-Benz EQA, EQB und 1.500,00 € für die Modelle Mercedes-Benz EQS, EQE SUV). Der Versicherungsschutz der Vollkaskoversicherung besteht nur während der Mietzeit. Die Selbstbeteiligung ist bei einem Schadenfall vom Mieter zu tragen.
  3. Die komplette Abwicklung von Versicherungsschäden mit dem Mieter erfolgt direkt durch den Fahrzeuginhaber Mercedes-Benz AG, Vertriebsdirektion PKW/VAN West, Wittekindstrasse 99, 44139 Dortmund.

8. Haftung bei Unfall und Verlust

Der Mieter haftet für Schäden am und den Verlust des E-Cars aus Vorsatz und Fahrlässigkeit. Eine Haftung besteht insoweit nicht, als dass die Vollkaskoversicherung eintrittspflichtig ist.

9. Haftung für Rechtsverletzung

Der Mieter haftet für sämtliche Verstöße gegen Verkehrs- und Ordnungsvorschriften und sonstige Gesetze. Der Mieter stellt die Vermieterin und den Fahrzeughalter von sämtlichen Buß- und Verwarnungsgeldern, Gebühren und sonstigen Zahlungsverpflichtungen in Bezug auf das E-Car und der Mietzeit frei.

10. Verhalten bei Unfall

Bei Unfällen, Diebstahl, Brand, Wild- oder sonstigen Schäden ist der Mieter verpflichtet, unverzüglich die Polizei sowie die Vermieterin zu verständigen. Der Mieter hat die Abgabe eines Schuldanerkenntnisses gegenüber Dritten zu unterlassen. Der Mieter verpflichtet sich, der Vermieterin unverzüglich eine Schadensmeldung zu erstellen. Aus der Schadensmeldung an die Vermieterin müssen insbesondere ersichtlich sein:

  1. der Tag und die Uhrzeit des Unfalls,
  2. der Schadensort,
  3. die Anschrift des Fahrers des Fahrzeugs sowie die Daten des Führerscheins (Klasse, ausstellende Behörde und Ausstellungstag),
  4. die Anschrift des etwaigen Schadensgegners und das Kennzeichen des Fahrzeugs,
  5. eine genaue Beschreibung des Schadenhergangs (möglichst unter Beifügung einer Skizze)
  6. ob und durch welche Stelle ein Polizeiprotokoll gefertigt wurde,
  7. wer als Augenzeuge in Betracht kommt,
  8. der Schadensumfang, und zwar:
    1. Am Fahrzeug selbst (Kasko-Schaden),
    2. Sach- oder Personenschäden Dritter (Haftpflicht-Schäden).

Sollte die Vermieterin durch die Verletzung vorstehender Pflichten einen Schaden erleiden, der auf Grund der Pflichtverletzung nicht von Dritten, insbesondre Versicherungen ersetzt wird, so haftet der Mieter in voller Höhe des Schadens.

11. Kündigung

Die Vertragspartner sind jeweils berechtigt, den Mietvertrag entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen außerordentlich aus wichtigem Grund zu kündigen. Ein wichtiger Grund besteht insbesondere falls der Mieter das E-Car entgegen der Bestimmungen dieser Mietvertragsbedingungen nutzt oder das E-Car vorsätzlich beschädigt.

12. Haftung des Vermieters

  1. Die Vermieterin haftet nur für Schäden des Mieters oder zusätzlicher Fahrer und Fahrzeuginsassen aus einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Handlung, die einem Vertreter oder Erfüllungsgehilfen der Vermieterin zugerechnet werden können. Alle weiteren Ansprüche gleich aus welchem Rechtsgrund sind ausgeschlossen.
  2. Die Vermieterin übernimmt keine Haftung für Sachen, die bei der Rückgabe im Mietgegenstand zurückgelassen werden.

13. Nichtigkeit / Nebenabreden / Schriftform

Die Nichtigkeit einer oder mehrerer der Bestimmungen dieses Vertrages berühren die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen dieses Vertrages sollen aus Beweisgründen schriftlich erfolgen.

14. Erfüllungsort

Erfüllungsort für alle Ansprüche aus dem Vertrag ist der Sitz der Vermieterin. Dies gilt auch für Scheck- und Wechselverbindlichkeiten.

15. Gerichtsstand

Für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Gerichtsstand der Sitz der Vermieterin soweit der Mieter Vollkaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen (§ 38 Abs. 1 ZPO) ist oder der Mieter keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in das Ausland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

16. Kontakt

Die Vermieterin ist in den Geschäftsräumen “E-Mobility Center“, Strandstraße 32, 25980 Sylt / Westerland und telefonisch unter der Telefonnummer 04651/998-260 täglich vom 01.04. bis zum 31.10. von 09:00 bis 18.00 Uhr erreichbar. In Notfällen ist die Vermieterin unter 0151-58847662 erreichbar.

17. Alternative Streitbeilegung

Die Vermieterin weist einen Mieter, der Verbraucher ist, darauf hin, dass die europäische Kommission unter http://ec.europa.eu/comsumers/odr/ eine Plattform zu Online-Streitbeilegung bereitstellt. Dessen ungeachtet ist die Vermieterin zur Teilnahme eines Streitbeilegungsverfahrens vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht verpflichtet und nicht bereit.

DATENSCHUTZERKLÄRUNG

Nachstehend informieren wir Sie über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten in unserem Unternehmen im Zusammenhang mit der Anmietung eines E-Cars, E-Rollers, E-Bikes, E-Scooters oder Fahrrad.

1. Verantwortlichkeit und Datenschutzbeauftragter

  1. Verantwortlicher für die Entscheidung über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten und damit gemäß Art. 4 Ziffer 7. EU-Datenschutz-Grundverordnung (nachfolgend „DS-GVO“ genannt) ist die Insel Sylt Tourismus-Service GmbH, Strandstraße 35, 25980 Sylt / Westerland, Telefon +49 4651 9980, E-Mail: urlaub@insel-sylt.de, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Peter Douven, ebenda.
  2. Datenschutzbeauftragter ist Herr Frank Carstensen. Falls Sie Fragen, Anregungen oder sonstige Anliegen haben, steht unser Datenschutzbeauftragter Ihnen gerne zur Verfügung.

2. Buchung eines E-Cars, E-Rollers, E-Bikes, E-Scooters oder Fahrrad

Die von Ihnen im Zuge einer Anfrage auf Anmietung eines E-Cars, E-Rollers, E-Bikes, E-Scooters oder Fahrrad oder zum Abschluss eines Mietvertrages über ein E-Cars, E-Rollers, E-Bikes, E-Scooters oder Fahrrad mitgeteilten Daten werden allein zu dem Zweck verarbeitet, ein Vertragsverhältnis mit Ihnen zu begründen und dies durchführen zu können, mithin auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b DS-GVO.

3. Löschung

Die von uns erhobenen personenbezogenen Daten werden nach Erledigung des Zweckes der jeweiligen Datenverarbeitung gelöscht oder die Verarbeitung eingeschränkt, falls gesetzliche Aufbewahrungspflichten bestehen.

4. Weitergabe von Daten an Dritte

  1. Das Ihnen vermietete E-Car, wird uns von der Mercedes-Benz AG, Vertriebsdirektion PKW/VAN West, Wittekindstrasse 99, 44139 Dortmund zur Verfügung gestellt. In dem Fall eines Unfalls, eines sonstigen Schadens oder eines Diebstahls oder falls Sie eine Verkehrsstraftat oder Ordnungswidrigkeit begangen haben, können Ihre Daten dorthin weitergegeben werden. Dies erfolgt zur Vertragsdurchführung und damit auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit b. DS-GVO.
  2. Die von Ihnen zum Zweck des Ausgleichs von Rechnungen bzw. Zahlungsansprüchen an uns übermittelten Daten Ihres Kontos bzw. Ihrer Kreditkarte geben wir an unseren Finanzdienstleister weiter. Dies erfolgt zur Vertragserfüllung und damit auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b DS-GVO.
  3. Eine Weitergabe Ihrer Daten an öffentliche Stellen erfolgt nur soweit wir hierzu gesetzlich verpflichtet sind und sodann auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 S. lit. c DS-GVO.
  4. Eine andere als in den vorstehenden Absätzen bestimmte Weitergabe Ihrer Daten an Dritte erfolgt nur sofern Sie hierin ausdrücklich eingewilligt haben. Eine Einwilligung kann entsprechend der Information in nachstehendem § 5 Abs. 1, 6. Spiegelstrich ohne Angabe eines Grundes und jederzeit widerrufen werden.

5. Ihre Rechte

  1. Sie haben gegenüber uns folgende Rechte hinsichtlich der Sie betreffenden personenbezogenen Daten:
    • Auskunft: Nach Art. 15 DS-GVO können Sie von uns eine Bestätigung verlangen, ob wir personenbezogene Daten von Ihnen verarbeiten. Zugleich können Sie eine kostenfreie Auskunft über Ihre von uns verarbeiteten personenbezogenen Daten verlangen.
    • Berichtigung: Nach Art. 16 DS-GVO können Sie die unverzügliche Berichtigung unrichtiger oder Vervollständigung Ihrer bei uns gespeicherten personenbezogenen Daten verlangen.
    • Löschung: Nach Art. 17 DS-GVO können Sie die Löschung Ihrer bei uns gespeicherten personenbezogenen Daten verlangen, soweit nicht die Verarbeitung zur Ausübung des Rechts auf freie Meinungsäußerung und Information, zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung, aus Gründen des öffentlichen Interesses oder zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich ist.
    • Einschränkung: Nach Art. 18 DS-GVO können Sie die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten verlangen, soweit die Richtigkeit der Daten von Ihnen bestritten wird, die Verarbeitung unrechtmäßig ist, Sie aber deren Löschung ablehnen und wir die Daten nicht mehr benötigen, Sie jedoch diese zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen benötigen oder Sie gemäß Art. 21 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung eingelegt haben.
    • Übertragbarkeit: Nach Art. 20 DS-GVO können Sie Ihre personenbezogenen Daten, die Sie uns bereitgestellt haben, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesebaren Format erhalten oder die Übermittlung an einen anderen Verantwortlichen verlangen.
    • Widerruf: Nach Art. 7 Abs. 3 DS-GVO können Sie Ihre einmal erteilte Einwilligung jederzeit gegenüber uns widerrufen. Dies hat zur Folge, dass wir die Datenverarbeitung, die auf dieser Einwilligung beruhte, für die Zukunft nicht mehr fortführen dürfen.
    • Widerspruch: Nach Art. 21 DS-GVO können Sie aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, einer Verarbeitung personenbezogener Daten auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. e oder f DS-GVO widersprechen. Der Verarbeitung von personenbezogenen Daten zum Zweck der Übersendung unseres Kataloges oder Werbung können Sie ohne Grund jederzeit widersprechen.
  2. Zur Geltendmachung Ihrer vorstehend genannten Rechte wenden Sie sich bitte an den unter § 1 Abs. 1 genannten Verantwortlichen und die dort angegebenen Kontaktmöglichkeiten.

6. Beschwerdestelle

Sie haben für den Fall, dass Sie der Auffassung sind, dass wir datenschutzrechtliche Vorgaben verletzt haben, nach Art. 77 DS-GVO das Recht, eine Beschwerde zur Datenschutz-Aufsichtsbehörde einzureichen, dies ist das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein, Holstenstraße 98, 24103 Kiel, mail@datenschutzzentrum.de, Telefon 0431 988-1200.

7. Datensicherheit

Wir bedienen uns geeigneter technischer und organisatorischer Maßnahmen, um Ihre Daten gegen zufällige oder vorsätzliche Manipulationen, teilweisen oder vollständigen Verlust, Zerstörung oder gegen den unbefugten Zugriff Dritter zu schützen. Unsere Sicherheitsmaßnahmen werden entsprechend der technologischen Entwicklung fortlaufend verbessert.

8. Aktualität und Änderung dieser Datenschutzerklärung

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